Hausregeln
Wir haben in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Hausordnungspunkte und Hausregeln für Sie zusammengestellt.
BesucheIm ersten Kalendermonat besteht eine Besuchssperre, damit sich neue Patienten/innen in die Therapiewohngruppe und die Hausgemeinschaft einleben können. Nach dem ersten Kalendermonat ist ein Besuch von nahen Angehörigen und nach dem zweiten Kalendermonat von Freunden - nach Absprache mit dem Bezugstherapeuten - möglich. Besuche sind wöchentlich, samstags oder sonntags von 13.00 bis 17.00 Uhr möglich. Jeder Besuch muss vorher schriftlich angemeldet und durch den Bezugstherapeuten genehmigt werden. Mit dem Erreichen der Stufe 3 (ca. nach 4-5 Wochen)dürfen Patienten/innen mit ihren Besuchern im Rahmen der Ausgangsregelung in den Ausgang. Soweit ausreichend Zimmer zur Verfügung stehen, können nahe Angehörige auf unserer Besucherstation übernachten; die Kosten dafür sind festgelegt. In der Nähe der Klinik stehen auch private Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
BeziehungenErfahrungsgemäß führt das Eingehen einer neuen Beziehung zu Beginn der Therapie zu einer geringeren Auseinandersetzung mit der Sucht- und Persönlichkeitsproblematik und erschwert das Einleben in die Hausgemeinschaft. Aus diesem Grunde ist das Eingehen von Beziehungen während der Aufnahmephase (ca. 6-8 Wochen) nicht gestattet. Das Behandlerteam behält sich danach vor, Beziehungen nicht zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind (z.B. eine ungeklärte Beziehung außerhalb der Einrichtung) oder der bisherige Therapieverlauf dem entgegensteht. Briefkontakte
Postsendungen können ab dem ersten Behandlungstag empfangen und versendet werden. Ausgehende Post kann über die Verwaltung (Briefkasten) oder während des Ausgangs verschickt werden. Eingehende Post wird vom Bezugstherapeuten in das Postfach des/der Patienten/in gelegt. Zur Vermeidung von Drogenschmuggel werden Päckchen und auffällige Briefe in Anwesenheit des Bezugstherapeuten geöffnet.
FernsehenDas öffentliche Fernsehprogramm wird von Patienten/innen zusammengestellt; diese legen wöchentlich einen fernsehfreien Tag fest. Die maximale wöchentliche Fernsehzeit beträgt 20 Stunden. Die Fernsehzeiten orientieren sich an der Freizeit der Patienten.
LaptopPrivate Laptops dürfen mitgebracht werden, werden aber erst mit dem Erreichen der Stufe 3 (ca. 4-5 Wochen) ausgehändigt. Von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist die Benutzung des Laptops untersagt.
MusikRadiowecker dürfen auf den Patientenzimmern bis 22.30 Uhr in einer Lautstärke benutzt werden, die die Mitbewohner nicht stört. Die Benutzung von MP3-Playern über Kopfhörer ist nur in den Patientenzimmern oder außerhalb der Einrichtung erlaubt.
NachtruheWährend der Nachtruhe müssen alle Patienten/innen auf ihren Zimmern sein; jeweils 15 Minuten vor Beginn der Nachtruhe müssen sie sich auf ihrer Wohngruppe befinden (Stationsgebot). Sonntag bis Donnerstag dauert die Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr; Freitag, Samstag und vor Feiertagen von 24.00 bis 6.00 Uhr
SuchtmittelkontrollenSuchtmittelkontrollen dienen der Aufrechterhaltung des suchtmittelfreien Raumes in der Klinik. Alle Patienten/innen und Mitarbeiter/innen tragen dafür Verantwortung. Sowohl Patienten/innen als auch Mitarbeiter/innen können deshalb im Verdachtsfall Suchtmittelkontrollen veranlassen. Darüber hinaus finden regelmäßige Routinekontrollen statt, die zu jeder Tages- und Nachtzeit vorgenommen werden können.
TelefonierenBis zum Erreichen der Stufe 3 (ca. 4-5 Wochen) dürfen Patienten vom ersten Tag an nur mit engsten Angehörigen telefonieren, die über das Haustelefon angerufen werden können. Mit dem Erreichen der Stufe 3 dürfen Patienten mit ihrem Handy telefonieren, wobei dafür bestimmte Regelungen gelten.
Gewaltandrohung und GewaltanwendungUm eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen, ist jegliche Form der Gewaltanwendung und -androhung untersagt. Wer Mitpatienten/innen oder Mitarbeitern/innen gegenüber Gewalt androht oder anwendet, muss mit seiner sofortigen disziplinarischen Entlassung rechnen. Gewalt gegen Gegenstände und vorsätzliche Sachbeschädigung wird auch sanktioniert, entstandene Schäden müssen beglichen werden.
GeldBei der Ankunft können höhere Geldbeträge und Scheckkarten in der Verwaltung zur sicheren Verwahrung im Tresor abgeben werden. Hierzu wird ein eigenes Hauskonto eingerichtet. Der Besitz von Bargeld ist während des gesamten Therapieaufenthaltes nicht eingeschränkt.
HaftungDie Klinik haftet nur für hinterlegte Geldbeträge und Wertsachen. Eine Haftung für Bargeld und Wertgegenstände, die auf dem Zimmer aufbewahrt werden, wird nicht übernommen. Bei Abbruch des Aufenthaltes gehen zurückgelassene bewegliche Gegenstände aus dem Privatbesitz des/r Patienten/in nach 6 Monaten Aufbewahrungsfrist in den Besitz der Klinik über.
KraftfahrzeugeDas Mitbringen von Kraftfahrzeugen ist während des Klinikaufenthaltes nicht möglich. Führerscheinbesitzer dürfen während der gesamten Rehabilitationsmaßnahme kein Kraftfahrzeug führen, da die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges laut Straßenverkehrsordnung während der Rehamaßnahme nicht gegeben ist.
RauchenIm Klinikbereich darf nur in entsprechend dafür vorgesehenen Zonen und zu bestimmten Zeiten geraucht werden. Das Rauchen in den Patientenzimmern ist grundsätzlich untersagt.
SprachregelungDa in der Klinik Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Muttersprachen behandelt werden, gibt es eine Sprachregelung, die für alle gilt. Auf dem gesamten Klinikgelände sowie in allen öffentlichen Räumen muss von allen Patienten/innen Deutsch gesprochen werden. Patienten/Patientinnen, die sich gerne in ihrer Muttersprache unterhalten wollen, dürfen dies lediglich in ihrem Privatzimmer.
SuchtmittelEs besteht ein generelles Verbot legaler und illegaler Drogen innerhalb und außerhalb der Klinik. Dieses Verbot schließt Alkohol in jeder Form und Medikamente jeder Art (soweit nicht ärztlich verordnet und mit den Ärzten der Rehaklinik abgesprochen) mit ein. Wer Drogen, Alkohol oder Medikamente mit sich führt oder einnimmt, muss mit seiner umgehenden disziplinarischen Entlassung rechnen. Patienten/innen, die Rückfälle von Mitpatienten/innen decken, müssen mit einer disziplinarischen Entlassung rechnen.
